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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Geltung und Änderung 
    1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen MARMOTA TRAILRUNNING GMBH, Hedingen, («MARMOTA TRAILRUNNING GMBH») und Personen, die vertraglich Leistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH in Anspruch nehmen («Kunden»), mit Bezug auf alle von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH angebotenen Leistungen. Neben den AGB können zusätzliche vertragliche Bestimmungen vereinbart werden. Solche besonderen Bestimmungen gehen den AGB vor. 
    1.2. Die AGB und besondere Bestimmungen gehen Geschäftsbedingungen des Kunden vor. 
    1.3. Neben diesen AGB sind auch die Datenschutz- und Nutzungsrichtlinie von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH verbindlich.


    2. Vertragsgegenstand 

    2.1. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und MARMOTA TRAILRUNNING GMBH. Die auf der Website verfügbaren Informationen und andere dem Kunden im Vorfeld des Vertrags zur Verfügung gestellten Informationen enthalten keine verbindlichen Zusicherungen und keine für MARMOTA TRAILRUNNING GMBH verbindliche Offerte.


    3. Leistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH 

    3.1. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH kann Umfang und Preise der Leistungen jederzeit und mit sofortiger Wirkung anpassen. Anpassungen, die sich erheblich zulasten des Kunden auswirken, und 
    Preiserhöhungen treten jedoch erst mit Ablauf von dreissig Tagen nach ihrer Ankündigung gegenüber dem Kunden in Kraft. Vorbehalten bleibt dabei Ziff. 11.4. 
    3.2. Leistungen Dritter, die der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH in Anspruch nimmt (z.B. Reise- und Hotelbuchungen, Leistungen von Zulieferern und Drittanbietern usw.), sind keine Leistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH. Die Kosten für solche Drittleistungen trägt der Kunde allein. Für die Haftung im Zusammenhang mit Drittleistungen gilt insbesondere Ziff. 10.2. 
    3.3. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.


    4. Ausführung der Leistungen und Störungsbehebung 

    4.1. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und professionell und ist bestrebt, Störungen und Unterbrechungen ihrer Leistungen zu vermeiden. 
    4.2. Nach dem Vertragsschluss kann die Erbringung der Leistungen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Beansprucht der Kunde zusätzliche Leistungen («individuelles Setting»), kann die Erbringung entsprechend längere Zeit in Anspruch nehmen. 
    4.3. Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche wird der Kunde rechtzeitig informiert. Der Kunde informiert MARMOTA TRAILRUNNING GMBH seinerseits ohne Verzug, wenn er von Mängeln, Störungen, Unterbrechungen oder Missbräuchen von Dienstleistungen, die MARMOTA TRAILRUNNING GMBH zur Verfügung stellt, Kenntnis erlangt. 
    4.4. Mängel, die MARMOTA TRAILRUNNING GMBH zuzurechnen sind, behebt MARMOTA TRAILRUNNING GMBH innerhalb der Bürozeiten (Mo–Fr, 08:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr, ausgenommen Feiertage und angekündigte Betriebsferien). Ausserhalb dieser Zeiten behebt MARMOTA TRAILRUNNING GMBH Mängel nach Möglichkeit, aber ohne entsprechende Verpflichtung. 
    4.5. Wenn der Mangel nicht MARMOTA TRAILRUNNING GMBH zuzurechnen ist (z. B. weil der Mangel mit einer Fehlmanipulation des Kunden oder einer mangelhaften Leistung Dritter zusammenhängt) und/oder wenn der Aufwand für die Mängelbehebung das übliche Mass übersteigt, kann MARMOTA TRAILRUNNING GMBH dem Kunden die Kosten einer allfälligen Mängelbehebung nach Aufwand verrechnen.


    5. Obliegenheiten des Kunden 

    5.1. Der Kunde ist sich bewusst, dass der Bezug von ausgewählten Leistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH bestimmte Anforderungen an seine Kondition stellt. Es obliegt dem Kunden, diese Anforderungen sicherzustellen. 
    5.2. Der Kunde stellt MARMOTA TRAILRUNNING GMBH rechtzeitig und von sich aus alle für die korrekte Vertragserfüllung durch MARMOTA TRAILRUNNING GMBH erforderlichen Unterlagen, Informationen, Weisungen usw. zur Verfügung. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH ist zur Überprüfung solcher Unterlagen usw. nicht verpflichtet. Bei einer Verletzung dieser Obliegenheit ist MARMOTA TRAILRUNNING GMBH zu einer entsprechenden Verschiebung etwaiger Termine, einer Anpassung ihrer Preise oder Leistungen und zur Verrechnung allfälligen Mehraufwands berechtigt. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH ist bestrebt, seiner Sorgfaltspflicht folgend nach bestem Wissen und Gewissen zu agieren. Sollte trotzdem, im Speziellen durch Unterlassen der Informationserbringung seitens des Kunden, dem Kunden Schaden entstehen, so zieht dies keinerlei Schadensersatzansprüche des Kundens gegenüber MARMOTA TRAILRUNNING GMBH nach sich.
    5.3. Alle Sendungen, einschliesslich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung des Bestellers. Nutzen und Gefahr an zu liefernde Produkten gehen mit deren Versand ab Hersteller/Distributor auf den Besteller über. Der Kunde prüft Leistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH sofort nach Empfang. Allfällige Mängel sind innerhalb von sieben Tagen seit Erhalt bzw. Erstbezug schriftlich und begründet zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte bzw. erbachten Leistungen als abgenommen und durch den Besteller genehmigt und eine Rückgabe ist nicht mehr möglich. Die Rückgabe von Produkten innert 7 Tagen wird nur angenommen, wenn sich die Ware in komplettem, originalverpacktem und ungeöffnetem Zustand befindet. Der Kunde hat ausserdem beim Anschluss und bei der Verwendung von Produkten und der Nutzung von Dienstleistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH und von Dritten die jeweiligen Nutzungsanweisungen zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen gelten die bezogenen Produkte oder Leistungen als genehmigt. 
    5.4. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Mängelbehebung durch MARMOTA TRAILRUNNING GMBH in zumutbarer Weise mitzuwirken. Bei einer Zuwiderhandlung verliert der Kunde Ansprüche auf Mängelbehebung sowie etwaige Mängelrechte. Ein mit einer solchen Verletzung zusammenhängender Leistungsunterbruch führt nicht zu einer Verminderung der vom Kunden geschuldeten Gebühren. 
    5.5. Der Kunde ist für alle Sicherheitsvorkehrungen, für die Einhaltung aller gesetzlichen oder sonstigen Pflichten des Kunden verantwortlich. 
    5.6. Ist MARMOTA TRAILRUNNING GMBH aufgrund einer Unzufriedenheit des Kunden gegenüber Leistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH zur korrekten Vertragserfüllung nicht in der Lage, ist MARMOTA TRAILRUNNING GMBH insoweit von der eigenen Leistungspflicht befreit, ohne dass Zahlungspflichten des Kunden dadurch beeinflusst werden.


    6. Zulässige Nutzung 

    6.1. Der Kunde ist für alle Inhalte, in deren Zusammenhang er Leistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH in Anspruch nimmt, allein verantwortlich.
    6.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestellten Leistungen und Produkte weder zur Begehung noch zur Unterstützung unerlaubter Handlungen zu nutzen und geeignete Massnahmen zu treffen, um einen solchen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. 
    6.3. Der Kunde darf Produkte bzw. Dienstleistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH insbesondere nicht in einer Weise nutzen oder von Dritten nutzen lassen, die mit der schweizerischen Rechtsordnung oder mit Rechten Dritter (insbesondere Immaterialgüterrechten) unvereinbar ist. Auch der Versand von belästigenden Mitteilungen, unverlangter Werbung und ähnlichem und das Vorgeben einer falschen bzw. Verwenden einer fremden Absenderadresse oder -nummer sind untersagt. 
    6.4. Bei der Nutzung von Internetdienstleistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH sind insbesondere Straftaten wie Betrug, Computerkriminalität, Geldwäscherei, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Urkundenfälschung, unerlaubte Glücksspiele und Lotterien etc.) und die Teilnahme an solchen Straftaten und ihre Duldung untersagt, ausserdem alle Handlungen gegen die Sicherheit von Systemen und Netzwerken ohne die vorgängige Zustimmung der betroffenen Personen. Dazu gehören die Beeinträchtigung der Systeme von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH und/oder deren Kunden insbesondere mittels Mail-Bomben, Massensendungen oder anderen Versuchen, das System zu überlasten (Flooding); Manipulationen von Steuerungsinformationen in TCP/IP-Paketen (Packet-Header). 
    6.5. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH ist zu einer Kontrolle der Inhalte des Kunden nicht verpflichtet, aber berechtigt, und kann bei begründetem Verdacht auf eine Verletzung dieser AGB (z.B. auf entsprechende, begründete Aufforderung eines Dritten und/oder einer Behörde hin) und/oder bei einer dem Kunden zuzurechnenden Gefährdung der normalen Funktion oder Sicherheit des Netzwerks Kundenkonten blockieren oder andere angemessene Massnahmen treffen. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH ist ausserdem berechtigt, Kundenkonten unangemeldet zu blockieren, wenn über sie ohne Einwilligung von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH übermässige Datenvolumen transferiert werden. Der Kunde trägt entsprechende Kosten und wird durch Massnahmen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH von der eigenen Leistung nicht befreit. 
    6.6. Der Kunde darf Passwörter Dritten weder bekannt geben noch zugänglich machen. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH ist über Verlust oder Missbrauch solcher Daten sofort zu informieren. 
    6.7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung von Dienstleistungen entsprechend dem von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH empfohlenen Verfahren wieder beendet wird (z. B. durch Anklicken von «Logout»).


    7. Immaterialgüterrechte 

    7.1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, erhält der Kunde unter der auflösenden Bedingung, dass er den Vertrag mit MARMOTA TRAILRUNNING GMBH (einschliesslich dieser AGB) jederzeit vollumfänglich einhält, ein nicht ausschliessliches, während der Vertragsdauer zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der vertraglichen Software für seinen eigenen, internen Gebrauch. Nach Vertrag mit MARMOTA TRAILRUNNING GMBH erfasste Software darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt und nicht zugänglich gemacht werden. 
    7.2. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten. 
    7.3. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH und/oder der Drittlizenzgeber bleibt generell alleiniger Inhaber der Immaterialgüterrechte an allem, was dem Kunden im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt wird.


    8. Preise und Zahlungskonditionen 
    8.1. Alle Preisangaben von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH verstehen sich exklusive MWST. 
    8.2. Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH. Für Preisänderungen nach Vertragsschluss gilt Ziff. 3.1.
    8.3. Der Kunde ist verpflichtet, die zugesandten Rechnungen spätestens innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, ansonsten jedoch spätestens 10 Tage nach dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Werden bis zum Fälligkeitsdatum einer Rechnung der MARMOTA TRAILRUNNING GMBH keine begründeten Einwände schriftlich erhoben, gilt die betreffende Rechnung als genehmigt. 
    8.4. Wird eine Rechnung nicht rechtzeitig und vollständig bezahlt, ist MARMOTA TRAILRUNNING GMBH berechtigt, sofort und ohne weitere Ankündigung sämtliche Leistungen zu suspendieren bzw. zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer Suspendierung bzw. Sperrung vollumfänglich bestehen.


    9. Dienstleistungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH 
    9.1. Umfasst der Vertrag zwischen dem Kunden und MARMOTA TRAILRUNNING GMBH Dienstleistungen, gelten dafür ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB die Bestimmungen dieser Ziff. 9. 
    9.2. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH handelt nach den Instruktionen des Kunden. Wird zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, ist MARMOTA TRAILRUNNING GMBH insbesondere nicht verpflichtet, den Kunden zu beraten oder sonstige Leistungen über konkrete Instruktionen hinaus zu erbringen. 
    9.3. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH kann für die Erbringung von Dienstleistungen Hilfspersonen beiziehen und/oder die Erbringung ganz oder teilweise von Dritten erbringen lassen. 
    9.4. Haben die Parteien die Erbringung von Schulungsleistungen irgendwelcher Art (Einführungen, Trainings, Workshops, Beratung im Hinblick auf die Verwendung von Material usw.) durch MARMOTA TRAILRUNNING GMBH vereinbart (z. B. indem der Kunde auf der Website Leistungen ausgewählt hat), vereinbaren sie Ort, Dauer und Zeitpunkt(e) der Leistungen im Einzelfall. Ohne anderslautende Vereinbarung ist MARMOTA TRAILRUNNING GMBH berechtigt, Ort, Dauer und Zeitpunkt(e) der Leistungen und gegebenenfalls die Teilnehmermenge unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden selbst festzulegen. 
    9.5. Bei einer Stornierung von Leistungen vor Beginn der Leistung(en) schuldet der Kunde einen Anteil des Leistungsentgelts wie folgt: Bei einer Kündigung 2 Monate vor Beginn 
    0%; bei einer Stornierung spätestens 1 Monat vor dem Beginn der Leistung 50% der Kosten, bei einer späteren Stornierung 100%. 
    9.6 Bei zu einer geringen Teilnehmerzahl (Laufcamps, Events) behalten wir uns vor den Anlass bis zwei Wochen vor Beginn zu annullieren bzw. ein Ersatzdatum bekannt zu geben. In diesem Fall wird das bereits bezahlte Geld für den Anlass für einen späteren Anlass gutgeschrieben oder auf Wunsch vollständig zurückerstattet.
    9.7 Für alle von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH organisierten Anlässe schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Bei Personenschäden die auf eine Kontraindikation zum gebuchten Anlass zurückzuführen sind, lehnt die MARMOTA TRAILRUNNING GMBH jegliche Haftung ab.


    10. Haftung und Freistellung 
    10.1. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH verursachte Schäden. 
    10.2. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH haftet insbesondere nicht für das Verhalten bzw. für Informationen, Leistungen oder Produkte Dritter. Dazu gehört insbesondere die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationen/Leistungen/Produkten Dritter und das einwandfreie Funktionieren von Dienstleistungen bzw. die Mängelfreiheit von Produkten Dritter. 
    10.3. Jede Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt ist ausgeschlossen (dazu gehören zum Beispiel Unwetter, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, Blitzschlag, Feuer oder Streik und andere unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse). 
    10.4. Der Kunde haftet gegenüber MARMOTA TRAILRUNNING GMBH für Verlust oder Beschädigung der ihm von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH zur Verfügung gestellten Geräte, Produkte und Daten. 
    10.5. Der Kunde hält MARMOTA TRAILRUNNING GMBH von allen Kosten, Ersatzpflichten und sonstigen finanziellen Folgen im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, die gegen MARMOTA TRAILRUNNING GMBH im Zusammenhang mit dem Verhalten des Kunden geltend gemacht werden, frei (das betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Ansprüche infolge einer Verletzung von Ziff. 6). 
    10.6. Werden Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vereinbarung mit MARMOTA TRAILRUNNING GMBH gegen den Kunden geltend gemacht, informiert dieser MARMOTA TRAILRUNNING GMBH so rasch wie möglich. Der Kunde darf ohne die Zustimmung von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH keine Prozesshandlungen vornehmen. Der Kunde überlässt MARMOTA TRAILRUNNING GMBH auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche. Entsprechende Kosten trägt der Kunde, wenn die Drittansprüche nicht Folge einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch MARMOTA TRAILRUNNING GMBH sind.


    11. Beginn, Dauer und Beendigung 
    11.1. Sofern nicht anders besonders vereinbart wird, ist der Vertrag zwischen dem Kunden und MARMOTA TRAILRUNNING GMBH auf unbestimmte Zeit gültig. Er kann jeweils auf Ende einer Laufzeit unter Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. 
    11.2. Kündigungen seitens des Kunden müssen per Einschreiben an folgende Adresse erfolgen: MARMOTA TRAILRUNNING GMBH, Postfach, CH-8903 Hedingen. 
    11.3. MARMOTA TRAILRUNNING GMBH hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden insgesamt oder mit Bezug auf einzelne Leistungen jederzeit und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde Rechtsverletzungen begeht, auf andere Weise gegen Ziff. 6 verstösst, Rechnungen auch nach einer Mahnung nicht vollständig und fristgerecht bezahlt oder wenn MARMOTA TRAILRUNNING GMBH die Weiterführung des Vertrags aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Bei einer fristlosen Kündigung durch MARMOTA TRAILRUNNING GMBH aufgrund einer Vertragsverletzung des Kunden schuldet der Kunde die Gebühren bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin weiterhin. Bei einer Beendigung durch MARMOTA TRAILRUNNING GMBH aufgrund einer Verletzung von Ziff. 8 durch den Kunden ist MARMOTA TRAILRUNNING GMBH berechtigt, die auf dem Server von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH befindlichen Daten des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Rechnungen von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH zurückzuhalten. 
    11.4. Änderungen der AGB, der Leistungen und/oder der Preise werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, ist er berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Änderungsanzeige zu kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, ist MARMOTA TRAILRUNNING GMBH berechtigt, innerhalb von weiteren zehn Tagen nach Zugang dieser Kündigung zu erklären, den Vertrag dennoch zu den alten Konditionen weiterführen zu wollen. Dann gilt der Vertrag unberührt von der Änderungsanzeige und der Kündigung des Kunden weiter.

    12. Sonstiges
    12.1. Als Erfüllungsort gilt der Sitz von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH. 
    12.2. Vertragsänderungen sind nur schriftlich wirksam. 
    12.3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von MARMOTA TRAILRUNNING GMBH auf Dritte übertragen. 
    12.4. Die Parteien bewahren gegenseitig Stillschweigen über alle Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Kenntnis erlangen und die ihrer Natur nach oder auf ausdrücklichen Hinweis der offenlegenden Partei vertraulich sind. 
    12.5. Anwendbar ist schweizerisches Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich.

    Hedingen, 1. Februar 2015